Home         Inhaber         Steuerberatung         Steuern sparen         Kontakt         Links         Impressum

PM Peter Mäurer Steuerberater in Daun

Peter Mäurer Steuerberater

Ich bin gut ausgelastet und nehme keine Neumandate mehr an, außer es handelt sich um ehemalige Schüler (w/m) bzw. andere Bekannte.

Gutachten zu (familiären) Immobiliengeschäften, Testamentsgestaltungen oder Nachfolgeplanungen erstelle ich weiterhin.

Wer braucht einen Steuerberater?

Unternehmer und Selbständige sind ohne steuerliche Beratung nicht in der Lage, die vielfältigen (nicht nur steuer-)gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.

Für Privatleute mit Immobilien- oder Wertpapierbesitz lohnt ein Steuerberater fast immer, insbesondere wenn er nicht nur mit der Abgabe der Steuererklärung beauftragt wird, sondern steuerlicher Rat rechtzeitig eingeholt wird. Bei allen Immobilientransaktionen, insbesondere auch innerhalb der Familie, sollte man den Steuerberater frühzeitig konsultieren.
Vor dem Gang zum Notar immer zum Steuerberater !

Rentner sind oft verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, ohne das zu wissen.

Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften sind fast immer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Nur-Arbeitnehmer, ohne Eigentum, ohne Nebeneinkünfte, profitieren in der Regel von der Abgabe einer (freiwilligen) Einkommensteuererklärung. Nachzahlungen kommen bei dieser Konstellation nur selten vor.


Wobei kann ich Sie unterstützen?

Bei allen Fragen der Finanzbuchführung. Egal, ob Sie als Unternehmer lieber selbst buchen, oder die Buchhaltung erledigen lassen möchten.

Bei allen Fragen des Jahresabschlusses. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggfs. Veröffentlichungen.

Selbstverständlich bei Steuererklärungen. Betrieblichen und privaten.

Bei Prüfungen durch Finanzbehörden.

Durch Erstellung von Gutachten für Gerichte.

Übernahme von Testamentsvollstreckungen.

Insbesondere aber durch ganzheitliche Beratung. Sowohl bei steuerlichen, als auch bei allgemein (betriebs)wirtschaftlichen Fragen.

Wobei ich Ihnen nicht helfen kann

Lohnbuchführung

Landwirtschaftliche Buchführung. Die vereinfachte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§13a) mache ich selbstverständlich.

Wie kann man Steuern sparen?

Indem man frühzeitig mit seinem Steuerberater spricht. Zum Beispiel vor Schenkungen oder Erbschaften, Immobilientransaktionen, Unternehmensgründung oder -Verkauf.